- Die SEC hat neue Leitlinien veröffentlicht, wonach Krypto-Interfaces von den strengen Registrierungsanforderungen für Broker-Dealer befreit sind, sofern sie neutral agieren und keine Verwahrung der Vermögenswerte der Nutzer anbieten.
Die Mitarbeiter der Abteilung für Handel und Märkte der Securities and Exchange Commission (SEC) veröffentlichten am Montag eine Erklärung, in der sie Fragen zur Anwendung der Broker-Dealer-Registrierungsanforderungen der Wertpapiergesetze auf Krypto-Schnittstellen beantworteten. Sie befreit neutrale Krypto-Plattformen, die als Anbieter von „Covered User Interface“ eingestuft sind, von den strengen Registrierungsvorschriften, die normalerweise traditionellen Finanzintermediären vorbehalten sind.
Broker-Dealer-Registrierung von Krypto-Schnittstellen
Die neuen Leitlinien definieren „Covered User Interface“ als eine Krypto-Schnittstelle, die von Websites, Browser-Erweiterungen, Frontends für dezentrale Finanzen (DeFi) und Apps bereitgestellt wird, die in eine Wallet eingebettet oder separat zum Download verfügbar sein können. Sie sind dazu gedacht, Nutzer bei der Durchführung von selbst initiierten Wertpapiertransaktionen mit Krypto-Assets auf Blockchain-Protokollen zu unterstützen, einschließlich solcher, die durch Smart Contracts ermöglicht werden, wobei die selbstverwaltete Wallet des Nutzers verwendet wird.
Laut der SEC zielt dieser Schritt darauf ab, mehr Klarheit über die Anwendung von Wertpapiergesetzen auf digitale Währungen zu schaffen. Er erfolgte als Reaktion auf das Feedback, das die Crypto Task Force seit letztem Jahr von Branchenakteuren und Verbrauchern gesammelt hat.
Kurz gesagt erlaubt die Stellungnahme der SEC-Mitarbeiter den Betrieb von Krypto-Schnittstellen ohne Broker-Dealer-Registrierung, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Plattform bietet keine Verwahrung von Nutzergeldern an, daher sollten die von ihr verarbeiteten Vermögenswerte ausschließlich mit der selbstverwalteten Wallet des Nutzers verknüpft sein.
- Sie bietet den Nutzern keine Anlageberatung oder -empfehlungen an.
- Das System leitet keine Aufträge weiter und führt diese auch nicht aus.
- Es verfügt über eine feste, neutrale Gebührenstruktur.
- Die Schnittstelle übt keine Ermessensfreiheit aus und trifft keine Entscheidungen bezüglich Transaktionen oder der Marktaktivitäten des Nutzers.
Warum das wichtig ist
Neben Klarheit verfolgt die Regelung einen vernünftigen Ansatz bei der Regulierung von Krypto-Schnittstellen. Sie schützt im Grunde Softwareentwickler oder Betreiber dezentraler Börsen (DEX) vor Compliance-Belastungen.
Nimmt man die Verwahrung und Kontrolle weg, bleibt nur noch die Technologie übrig. Die SEC zieht eine klare Grenze zwischen neutralen Krypto-Schnittstellen und traditionellen Finanzdienstleistern oder Vermögensverwaltern.
Darüber hinaus eröffnet die rechtliche Leitlinie einen sicheren Hafen für institutionelle Akteure, die sich mit der Tokenisierung von Real-World Assets (RWA) oder genehmigtem DeFi befassen möchten. Sie ermöglicht es ihnen, interne oder kundenorientierte Schnittstellen zu entwickeln, die mit öffentlichen Ledgern interagieren, ohne zusätzliche und belastende Compliance-Anforderungen auszulösen.
Im Wesentlichen liefert die Maßnahme der SEC der Krypto-Branche einen Fahrplan für „konforme Dezentralisierung“. Sie räumt mit dem „Wild-West“-Image auf, das lange Zeit mit Dezentralisierung verbunden war, und schafft gleichzeitig Struktur und Ordnung in diesem Bereich.







